Seit dem 03. April 2012 besteht die Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern.
Für Neubauten gilt seit dem 01. November 2012 die Pflicht zum Einbau. Bei bestehenden Wohnungen galt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2015.
Seit dem 01. Januar 2016 müssen in Niedersachsen in jedem Haus und in jeder Wohnung Rauchwarnmelder eingebaut und betriebsbereit sein.
Anzubringen sind diese in:
– Schlafräumen
– Kinderzimmern
– Fluren, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen genutzt werden
Zum Einbau sind die Eigentümer und Vermieter verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft (Überprüfung der Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel) ist grundsätzlich der Mieter verantwortlich.
Weitergehende Informationen finden Sie unter anderem unter: